Öffnen – Urlaubsanspruch bei Kündigung – Vorlage und Muster

Muster und Vorlage für Urlaubsanspruch bei Kündigung zum Erstellen und Ausfüllen im PDF- und Word-Format


Sehr geehrte/r [Name des Arbeitgebers],

hiermit kündige ich meinen Urlaubsanspruch bei [Name des Arbeitgebers] fristgerecht gemäß § [Paragraph im Arbeitsgesetz, der die Kündigungsfrist für Urlaubsansprüche regelt] des deutschen Arbeitsrechts.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Kündigung schriftlich und teilen Sie mir den genauen Stand meines noch nicht genommenen Urlaubs und den Betrag, der mir für nicht genommenen Urlaub zusteht, mit.

Des Weiteren fordere ich Sie auf, mir diesen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses auszuzahlen. Sollte die Auszahlung nicht fristgerecht erfolgen, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen.

Ich weise darauf hin, dass ich während meines Arbeitsverhältnisses bereits [Anzahl der bereits genommenen Urlaubstage] Urlaubstage genommen habe. Basierend auf meinem Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen habe ich Anspruch auf [Gesamtzahl der Urlaubstage laut Vertrag] Urlaubstage pro Jahr. Bis heute habe ich lediglich [Anzahl der noch nicht genommenen Urlaubstage] Urlaubstage genommen und somit noch [Anzahl der noch verbleibenden Urlaubstage] Urlaubstage, die mir zustehen.

Ich bitte Sie außerdem, mir eine detaillierte Aufstellung meines Urlaubsanspruchs sowie den Resturlaub auf meinem Arbeitszeitkonto zur Verfügung zu stellen.

Bitte stellen Sie sicher, dass ich meinen noch offenen Urlaub vor Beendigung meines Arbeitsverhältnisses nehmen kann oder alternativ eine angemessene finanzielle Kompensation für den nicht genommenen Resturlaub erhalte.

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Unklarheiten zu beseitigen und offene Fragen zu klären.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre prompte Bearbeitung und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

 

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FAQ: Kündigung Urlaubsanspruch bei

Frage 1: Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch, wenn ich gekündigt werde?

Wenn Sie gekündigt werden, haben Sie Anspruch auf die Auszahlung Ihres restlichen Urlaubsanspruchs. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen den finanziellen Wert des noch nicht genommenen Urlaubs auszuzahlen.

Frage 2: Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie der Urlaubsanspruch bei Kündigung berechnet wird?

Ja, es gibt gesetzliche Regelungen zur Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Kündigung. Der Urlaubsanspruch wird pro Monat, in dem das Arbeitsverhältnis bestanden hat, berechnet. Der genaue Betrag hängt von Ihrem Arbeitsvertrag und der Anzahl der bereits genommenen Urlaubstage ab.

Frage 3: Muss ich meinen Urlaub vor der Kündigung nehmen?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Urlaub vor der Kündigung zu nehmen. Wenn Sie gekündigt werden, haben Sie Anspruch auf die Auszahlung des restlichen Urlaubsanspruchs.

Frage 4: Kann mein Arbeitgeber meinen Urlaubsanspruch streichen, wenn ich gekündigt werde?

Nein, Ihr Arbeitgeber kann Ihren Urlaubsanspruch nicht einfach streichen, wenn Sie gekündigt werden. Sie haben weiterhin Anspruch auf die Auszahlung des restlichen Urlaubsanspruchs.

Frage 5: Kann ich meinen Urlaubsanspruch übertragen, wenn ich gekündigt werde?

Nein, Sie können Ihren Urlaubsanspruch nicht übertragen, wenn Sie gekündigt werden. Sie haben jedoch Anspruch auf die Auszahlung des restlichen Urlaubsanspruchs.

Frage 6: Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet, wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr gedauert hat?

Wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr gedauert hat, wird der Urlaubsanspruch entsprechend der Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Monate berechnet. Hierbei zählt auch ein angefangener Monat als voller Monat.

Frage 7: Kann mein Arbeitgeber meinen Urlaubsanspruch verrechnen, wenn ich Überstunden habe?

Nein, Ihr Arbeitgeber kann Ihren Urlaubsanspruch nicht mit Überstunden verrechnen. Urlaub und Überstunden sind separate Ansprüche und können nicht gegeneinander verrechnet werden.

Frage 8: Gibt es eine Frist, innerhalb der mein Arbeitgeber den Urlaubsanspruch nach Kündigung auszahlen muss?

Ja, Ihr Arbeitgeber muss Ihnen den finanziellen Wert des restlichen Urlaubsanspruchs innerhalb einer bestimmten Frist nach der Kündigung auszahlen. Die genaue Frist kann je nach Arbeitsvertrag und geltendem Tarifvertrag variieren.

Frage 9: Kann ich meinen Urlaubsanspruch auch in Form von freien Tagen nehmen, anstatt ihn auszahlen zu lassen?

Ja, in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber können Sie Ihren Urlaubsanspruch auch in Form von freien Tagen nehmen, anstatt ihn auszahlen zu lassen. Dies muss jedoch beiderseitig vereinbart werden.

Frage 10: Gilt der Urlaubsanspruch auch während der Kündigungsfrist?

Ja, Ihr Urlaubsanspruch gilt auch während der Kündigungsfrist. Sie haben das Recht, Ihren Urlaub während dieser Zeit zu nehmen oder ihn sich auszahlen zu lassen.

Frage 11: Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch, wenn ich vor Ablauf der Kündigungsfrist einen neuen Job finde?

Wenn Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist einen neuen Job finden, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die Auszahlung des restlichen Urlaubsanspruchs.

In dieser ausführlichen FAQ haben wir Ihnen Antworten auf die häufig gestellten Fragen zum Thema Urlaubsanspruch bei Kündigung gegeben. Wir hoffen, dass Sie nun ein besseres Verständnis dafür haben, wie Ihr Urlaubsanspruch bei einer Kündigung gehandhabt wird.