Öffnen – Kündigung bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe – Muster Vorlage
Vorlage und Muster für Kündigung bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe zum Ausfüllen und Erstellen im PDF- und Word-Format
Vorlage Kündigung Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]
[Datum der Kündigung]
Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
[Adresse der Stiftung]
[PLZ Ort]
Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe fristgerecht zum [Datum, z.B. Ende des laufenden Monats].
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Ende meiner Mitgliedschaft schriftlich. Möglicherweise bestehen noch offene Zahlungen meinerseits. Sollte dies der Fall sein, teilen Sie mir bitte den aktuellen Stand mit, damit ich den offenen Betrag umgehend begleichen kann.
Ich bedanke mich herzlich für die bisherige Zusammenarbeit und die von Ihnen geleistete Unterstützung. Gerne stehe ich weiterhin für Spenden oder anderweitige Unterstützung zur Verfügung und hoffe, dass Sie Ihre wichtige Arbeit auch in Zukunft erfolgreich fortsetzen können.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Öffnen und Erstellen – Kündigung Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe Kündigung | Vorlage Muster
FAQ: Kündigung Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
Häufig gestellte Fragen zur Kündigung bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
Fragen:
1. Wie kann ich meine Mitgliedschaft bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe kündigen?
2. Gibt es eine Frist, die ich einhalten muss, um meine Mitgliedschaft zu kündigen?
3. Welche Informationen sollte ich in meiner Kündigung angeben?
4. Gibt es eine bestimmte Form, in der ich meine Kündigung einreichen muss?
5. Wie lange dauert es, bis meine Kündigung wirksam wird?
6. Kann ich meine Kündigung auch per E-Mail oder Fax einreichen?
7. Erhalte ich eine Bestätigung über den Eingang meiner Kündigung?
8. Was passiert mit meinen offenen Zahlungen, wenn ich meine Mitgliedschaft kündige?
9. Kann ich meine Mitgliedschaft wieder aktivieren, nachdem ich sie gekündigt habe?
10. Gibt es andere Möglichkeiten, die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe zu unterstützen, statt zu kündigen?
11. Wie gehe ich vor, wenn ich Fragen zur Kündigung meiner Mitgliedschaft habe?
Antworten:
1. Um Ihre Mitgliedschaft bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe zu kündigen, können Sie einen formlosen Kündigungsbrief verfassen oder das online Kündigungsformular auf unserer Website nutzen.
2. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des Kalenderjahres.
3. In Ihrer Kündigung sollten Sie Ihre Mitgliedsnummer, Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse angeben.
4. Es gibt keine spezifische Form, in der Sie Ihre Kündigung einreichen müssen. Eine schriftliche Erklärung per Post, E-Mail oder Fax ist ausreichend.
5. Ihre Kündigung wird zum Ende des nächsten Kalenderjahres wirksam, sofern Sie die Kündigungsfrist eingehalten haben.
6. Ja, Sie können Ihre Kündigung auch per E-Mail an [email protected] oder per Fax an +49 (0) 123456789 senden.
7. Sobald wir Ihre Kündigung erhalten haben, senden wir Ihnen eine Bestätigung per E-Mail oder auf dem Postweg.
8. Offene Zahlungen müssen Sie bis zum Wirksamwerden Ihrer Kündigung begleichen. Sie erhalten von uns eine entsprechende Rechnung.
9. Ja, Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit wieder aktivieren. Kontaktieren Sie einfach unsere Mitgliederverwaltung.
10. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe zu unterstützen, zum Beispiel durch Spenden, ehrenamtliche Tätigkeiten oder Teilnahme an Veranstaltungen.
11. Wenn Sie Fragen zur Kündigung Ihrer Mitgliedschaft haben, können Sie sich gerne an unsere Mitgliederverwaltung wenden.
Mit diesen Antworten sollten die meisten Ihrer Fragen zur Kündigung bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe beantwortet sein. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Disclaimer: Die oben angegebenen Informationen dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtsgültige Kündigung empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder eine entsprechende Rechtsberatungsstelle zu wenden.