Öffnen – Beim Stadtverkehr Lübeck (SVL) kündigen – Vorlage Muster

Muster und Vorlage für Beim Stadtverkehr Lübeck (SVL) kündigen zum Ausfüllen und Erstellen im PDF- und Word-Format


Vorlage Kündigung Stadtverkehr Lübeck (SVL)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Stadtverkehr Lübeck (SVL) fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, oder zum angegebenen Vertragsende*. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung.

Vertragsdaten:

Anschlussnummer:
[Anschrift]
Vertragsnummer:
[Vertragsnummer]
Kundennummer:
[Kundennummer]

Persönliche Daten:

Name:
[Vorname Nachname]
Adresse:
[Straße, PLZ Ort]
Telefonnummer:
[Telefonnummer]
E-Mail-Adresse:
[E-Mail-Adresse]

Ich bitte um eine zeitnahe Abwicklung der Kündigung und um eine Rückmeldung über das weitere Vorgehen. Falls erforderlich, stehe ich für Rückfragen oder weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre bisherige Leistung und Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name und Ihre Unterschrift]

*Wenn das Vertragsende nicht bekannt ist, verwenden Sie den folgenden Text: „Sollte das Vertragsende nicht bekannt sein, kündige ich hiermit fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“

 

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FAQ: Kündigung Stadtverkehr Lübeck (SVL)

FAQ: Kündigung Stadtverkehr Lübeck (SVL)

Der Stadtverkehr Lübeck (SVL) bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit, den öffentlichen Nahverkehr in Lübeck zu nutzen. Wenn Sie jedoch aus irgendeinem Grund Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, haben wir hier die Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zur Kündigung des SVL.

FAQ 1: Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Um Ihre Mitgliedschaft beim SVL zu kündigen, müssen Sie einen schriftlichen Kündigungsantrag stellen. Diesen können Sie entweder per Post oder per E-Mail an den Kundenservice des SVL senden. Vergessen Sie nicht, Ihre persönlichen Informationen wie Name, Adresse und Mitgliedsnummer anzugeben.

FAQ 2: Bis wann muss ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung rechtzeitig bearbeitet wird, sollten Sie Ihre Mitgliedschaft mindestens einen Monat vor dem gewünschten Kündigungsdatum kündigen.

FAQ 3: Was passiert mit meinem Guthaben nach der Kündigung?

Ihr Guthaben wird Ihnen nach der Kündigung zurückerstattet. Der SVL erstattet Ihnen den Betrag entweder per Überweisung oder Sie können das Guthaben bei einer der SVL-Verkaufsstellen gegen Bargeld abholen.

FAQ 4: Kann ich meine Kündigung rückgängig machen?

Ja, Sie können Ihre Kündigung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Senden Sie dazu einfach einen schriftlichen Widerruf an den Kundenservice des SVL.

FAQ 5: Wie lange dauert es, bis meine Kündigung bearbeitet wird?

Der SVL bemüht sich, Kündigungen innerhalb von fünf Arbeitstagen zu bearbeiten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es zu Verzögerungen kommen kann, insbesondere während Stoßzeiten.

FAQ 6: Was soll ich tun, wenn meine Kündigung nicht bearbeitet wird?

Falls Ihre Kündigung nicht innerhalb der angegebenen Bearbeitungszeit bearbeitet wird, empfehlen wir Ihnen, sich telefonisch oder per E-Mail an den Kundenservice des SVL zu wenden. Sie können auch persönlich bei einer der SVL-Verkaufsstellen vorbeigehen und Ihr Anliegen dort vortragen.

FAQ 7: Muss ich meine Karte nach der Kündigung zurückgeben?

Ja, nach der Kündigung müssen Sie Ihre Karte an eine der SVL-Verkaufsstellen zurückgeben. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie nach der Kündigung keine weiteren Fahrten mehr mit der SVL-Karte unternehmen können.

FAQ 8: Was passiert, wenn ich meine Karte nicht zurückgebe?

Wenn Sie Ihre Karte nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung zurückgeben, behält sich der SVL das Recht vor, Ihnen eine Gebühr für die nicht zurückgegebene Karte zu berechnen.

FAQ 9: Kann ich meine Karte nach der Kündigung noch einmal verwenden?

Nein, nach der Kündigung ist es nicht mehr möglich, Ihre SVL-Karte zu verwenden.

FAQ 10: Erhalte ich eine Bestätigung über meine Kündigung?

Ja, nachdem Ihre Kündigung bearbeitet wurde, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung per Post oder per E-Mail.

FAQ 11: Habe ich Anspruch auf eine Rückerstattung meiner Monatsgebühr?

Ja, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft vor Ablauf des Monats kündigen, haben Sie Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der Monatsgebühr für den nicht genutzten Zeitraum.

Wir hoffen, dass diese FAQs Ihnen bei Ihrer Kündigung des Stadtverkehrs Lübeck (SVL) helfen. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an den Kundenservice des SVL zu wenden.