Öffnen – Rundfunkbeitrag abmelden bzw. kündigen – Muster und Vorlage

Vorlage und Muster für Rundfunkbeitrag abmelden bzw. kündigen zum Erstellen und Ausfüllen im PDF- und Word-Format


Vorlage Kündigung Rundfunkbeitrag abmelden bzw.

Sehr geehrtes Team der Rundfunkanstalt,

hiermit kündige ich meinen Rundfunkbeitrag und melde mich ab.

Persönliche Informationen:

Name:
[Ihr vollständiger Name]
Anschrift:
[Ihre vollständige Anschrift]
Rundfunkbeitragsnummer:
[Ihre Rundfunkbeitragsnummer]
Telefonnummer:
[Ihre Telefonnummer]
E-Mail-Adresse:
[Ihre E-Mail-Adresse]

Grund der Kündigung:

[Beschreiben Sie hier den Grund für Ihre Kündigung, z.B. Umzug ins Ausland, Haushaltszusammenlegung, Tod oder ähnliches.]

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung und informieren Sie mich über den Zeitpunkt, ab dem meine Kündigung wirksam wird.

Des Weiteren erwarte ich die sofortige Einstellung der Zahlungen für den Rundfunkbeitrag ab dem genannten Kündigungsdatum. Bitte teilen Sie mir mit, wie ich etwaige offene Beträge begleichen kann.

Vielen Dank für Ihre prompte Erledigung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr vollständiger Name]

 

Öffnen Erstellen – Kündigung Rundfunkbeitrag abmelden bzw. Kündigung | Muster Vorlage



FAQ: Kündigung Rundfunkbeitrag abmelden bzw.

Frage 1: Wie kann ich den Rundfunkbeitrag kündigen oder mich abmelden?

Die Abmeldung oder Kündigung des Rundfunkbeitrags ist über das Online-Formular auf der Webseite des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio möglich. Dort können Sie Ihre persönlichen Daten eingeben und angeben, dass Sie den Rundfunkbeitrag abmelden oder kündigen möchten. Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.

Frage 2: Gibt es eine Frist für die Kündigung oder Abmeldung des Rundfunkbeitrags?

Nein, es gibt keine feste Frist für die Kündigung oder Abmeldung des Rundfunkbeitrags. Sie können den Beitrag jederzeit kündigen oder sich abmelden. Beachten Sie jedoch, dass der Rundfunkbeitrag im Voraus gezahlt wird, daher kann es sein, dass Sie noch für einen gewissen Zeitraum bezahlen müssen, auch wenn Sie den Beitrag bereits gekündigt haben.

Frage 3: Was passiert nach der Kündigung oder Abmeldung des Rundfunkbeitrags?

Nachdem Sie den Rundfunkbeitrag gekündigt oder sich abgemeldet haben, erhalten Sie eine Bestätigung von der Rundfunkanstalt. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie nicht mehr zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet und werden aus dem Teilnehmerverzeichnis gelöscht.

Frage 4: Kann ich den Rundfunkbeitrag kündigen, wenn ich keine öffentlich-rechtlichen Programme empfange?

Ja, Sie können den Rundfunkbeitrag kündigen, wenn Sie keine öffentlich-rechtlichen Programme empfangen. Dazu müssen Sie jedoch eine Empfangsauflösung von der Rundfunkanstalt beantragen und nachweisen, dass Sie tatsächlich keine solchen Programme empfangen.

Frage 5: Ist die Kündigung oder Abmeldung des Rundfunkbeitrags auch telefonisch oder per E-Mail möglich?

Nein, die Kündigung oder Abmeldung des Rundfunkbeitrags ist nur über das Online-Formular auf der Webseite des Beitragsservice möglich. Andere Kommunikationswege, wie Telefon oder E-Mail, werden nicht akzeptiert.

Frage 6: Muss ich meine Kündigung des Rundfunkbeitrags begründen?

Nein, Sie müssen Ihre Kündigung des Rundfunkbeitrags nicht begründen. Es reicht aus, dass Sie angeben, dass Sie den Beitrag kündigen möchten. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Frage 7: Wie lange dauert es, bis die Kündigung oder Abmeldung des Rundfunkbeitrags wirksam wird?

Die Kündigung oder Abmeldung des Rundfunkbeitrags wird in der Regel zum nächsten Monatsanfang wirksam. Es kann jedoch sein, dass Sie für einen gewissen Zeitraum im Voraus bezahlen müssen, selbst wenn Sie den Beitrag bereits gekündigt oder sich abgemeldet haben.

Frage 8: Muss ich meine Kündigung des Rundfunkbeitrags jährlich erneuern?

Nein, Sie müssen Ihre Kündigung des Rundfunkbeitrags nicht jährlich erneuern. Einmalige Kündigung oder Abmeldung genügt, um den Beitrag dauerhaft zu beenden. Sie müssen jedoch weiterhin sicherstellen, dass Sie keine öffentlich-rechtlichen Programme empfangen, da sonst die Zahlungspflicht wieder auf Sie zukommen kann.

Frage 9: Kann ich den Rundfunkbeitrag auch rückwirkend kündigen?

Nein, eine rückwirkende Kündigung des Rundfunkbeitrags ist nicht möglich. Die Kündigung wird ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem Sie sie beantragen und bestätigt bekommen.

Frage 10: Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht bezahle, ohne ihn gekündigt oder mich abgemeldet zu haben?

Wenn Sie den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen, ohne ihn gekündigt oder sich abgemeldet zu haben, werden Mahnungen und Säumniszuschläge anfallen. Sie sollten Ihre Kündigung oder Abmeldung rechtzeitig durchführen, um solche zusätzlichen Kosten zu vermeiden.

Frage 11: Kann ich den Rundfunkbeitrag kündigen, wenn ich kein Rundfunkgerät besitze?

Ja, auch wenn Sie kein Rundfunkgerät besitzen, können Sie den Rundfunkbeitrag kündigen. Dazu müssen Sie jedoch nachweisen, dass Sie tatsächlich kein Rundfunkgerät besitzen und keine öffentlich-rechtlichen Programme empfangen. Eine Empfangsauflösung von der Rundfunkanstalt ist in diesem Fall erforderlich.

Die Kündigung oder Abmeldung des Rundfunkbeitrags ist über das Online-Formular auf der Webseite des Beitragsservice möglich. Es gibt keine feste Frist für die Kündigung oder Abmeldung, jedoch kann es sein, dass Sie für einen gewissen Zeitraum im Voraus bezahlen müssen. Nach der Kündigung erhalten Sie eine Bestätigung und werden aus dem Teilnehmerverzeichnis gelöscht. Die Kündigung muss nicht begründet werden und wird in der Regel zum nächsten Monatsanfang wirksam. Sie müssen Ihre Kündigung nicht jährlich erneuern, sollten jedoch sicherstellen, dass Sie keine öffentlich-rechtlichen Programme empfangen. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich. Bei Zahlungsverzug können Mahnungen und Säumniszuschläge anfallen. Auch ohne Rundfunkgerät können Sie den Rundfunkbeitrag kündigen, müssen jedoch nachweisen, dass Sie kein solches Gerät besitzen.