Öffnen – Minusstunden bei Kündigung – Vorlage und Muster

Vorlage Muster für Minusstunden bei Kündigung zum Erstellen und Ausfüllen im Word- und PDF-Format


Vorlage Kündigung Minusstunden bei [Name des Arbeitgebers]

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Ihre Kontaktdaten]
[Datum]
[Name des Arbeitgebers]
[Adresse des Arbeitgebers]
[Kontaktdaten des Arbeitgebers]

Betreff: Kündigung meiner Minusstunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Minusstunden bei [Name des Arbeitgebers] fristgerecht und zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich mich nach eingehender Prüfung des Arbeitszeitkontos dazu entschlossen habe, meine Kündigung der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber vorzulegen. Die Gründe für meine Entscheidung liegen in der Überbelegung meines Arbeitszeitkontos mit Minusstunden.

Als Arbeitnehmer habe ich ein Anrecht darauf, meine normalen Arbeitsstunden zu leisten und meinen Arbeitsvertrag entsprechend zu erfüllen. Allerdings wurde ich in den letzten Monaten vermehrt mit zusätzlichen Aufgaben und Überstunden belastet, die nicht angemessen vergütet wurden. Dabei wurden keine Maßnahmen ergriffen, um die Überstunden abzubauen oder zu vergüten.

Trotz meiner wiederholten Bemühungen, meine Minusstunden abzubauen oder angemessen zu kompensieren, wurde keine ausreichende Lösung gefunden. Aus diesem Grund sehe ich mich gezwungen, meine Minusstunden auf diesem Weg zu beenden und zu kündigen.

Ich möchte betonen, dass ich meine Kündigung ungern einreiche, da ich bisher gerne bei [Name des Arbeitgebers] beschäftigt war. Dennoch halte ich es für unumgänglich, um meine beruflichen Rechte und mein Wohl zu schützen.

Ich bitte Sie daher, meinen Antrag auf Kündigung der Minusstunden zu akzeptieren und mir eine schriftliche Bestätigung zukommen zu lassen.

Sollten noch offene Fragen oder Unklarheiten bestehen, stehe ich Ihnen selbstverständlich für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen, dieses Problem zu lösen.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name] [Ihre Unterschrift]

Anlagen:

  1. Kopie meines Arbeitszeitkontos
  2. Kopien entsprechender Korrespondenz zum Thema Minusstunden

 

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FAQ: Kündigung Minusstunden bei

Frage 1: Was sind Minusstunden?
Minusstunden sind die Stunden, die ein Arbeitnehmer aufgrund von Fehlzeiten oder reduzierter Arbeitsleistung nicht geleistet hat und somit dem Arbeitgeber noch schuldet. In der Regel entstehen Minusstunden, wenn ein Arbeitnehmer krank ist, unbezahlten Urlaub nimmt oder unentschuldigt fehlt.

Frage 2: Sind Minusstunden rechtlich zulässig?
Ja, Minusstunden können rechtlich zulässig sein, sofern dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Es ist wichtig zu beachten, dass Minusstunden mit Zustimmung des Arbeitnehmers entstehen sollten und die entsprechenden rechtlichen Anforderungen eingehalten werden müssen.

Frage 3: Können Minusstunden bei Kündigung abgezogen werden?
Ja, grundsätzlich können Minusstunden bei einer Kündigung abgezogen werden. Allerdings müssen hierbei die gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen eingehalten werden. Es ist ratsam, die genaue Regelung zu Minusstunden bei Kündigung im Arbeitsvertrag oder in anderen schriftlichen Vereinbarungen nachzulesen.

Frage 4: Gibt es eine Obergrenze für Minusstunden?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Minusstunden. Die Anzahl der Minusstunden kann jedoch durch den Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung begrenzt sein. Es ist wichtig, diese Vereinbarungen zu kennen und einzuhalten.

Frage 5: Kann ein Arbeitnehmer Minusstunden ausgleichen?
Ja, in der Regel hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Minusstunden auszugleichen. Dies kann beispielsweise durch Mehrarbeit oder den Abbau von Überstunden geschehen. Es ist jedoch immer ratsam, dies mit dem Arbeitgeber zu besprechen und eine schriftliche Vereinbarung über den Ausgleich der Minusstunden zu treffen.

Frage 6: Was passiert mit den Minusstunden, wenn der Arbeitnehmer kündigt?
Wenn der Arbeitnehmer kündigt und noch Minusstunden auf dem Konto hat, kann der Arbeitgeber diese in der Regel vom letzten Gehalt abziehen. Es ist wichtig, die genaue Regelung hierzu im Arbeitsvertrag oder in anderen schriftlichen Vereinbarungen nachzulesen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Frage 7: Kann der Arbeitgeber Minusstunden vom Gehalt abziehen?
Ja, der Arbeitgeber kann Minusstunden vom Gehalt abziehen, sofern dies vertraglich oder tariflich vereinbart ist. Es ist wichtig, dass die entsprechenden Regelungen eingehalten werden und der Arbeitnehmer darüber informiert wird.

Frage 8: Muss der Arbeitgeber Minusstunden ausweisen?
Ja, der Arbeitgeber ist in der Regel verpflichtet, die Minusstunden in der Gehaltsabrechnung oder in einem separaten Dokument auszuweisen. Dies dient der Transparenz und ermöglicht es dem Arbeitnehmer, den aktuellen Stand der Minusstunden nachzuvollziehen.

Frage 9: Kann der Arbeitgeber Minusstunden verrechnen?
Ja, der Arbeitgeber kann Minusstunden mit Plusstunden verrechnen, sofern dies vertraglich oder tariflich vereinbart ist. Es ist wichtig, dass die entsprechenden Regelungen eingehalten werden und der Arbeitnehmer darüber informiert wird.

Frage 10: Kann der Arbeitnehmer gegen die Abrechnung von Minusstunden vorgehen?
Ja, der Arbeitnehmer kann gegen die Abrechnung von Minusstunden vorgehen, wenn er der Ansicht ist, dass die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten wurden oder die Abrechnung fehlerhaft ist. In einem solchen Fall ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls zu klagen.

Frage 11: Wie lange bleiben Minusstunden bestehen?
Die Dauer, wie lange Minusstunden bestehen bleiben dürfen, kann durch den Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geregelt sein. In der Regel sollten Minusstunden jedoch innerhalb einer bestimmten Frist ausgeglichen oder abgebaut werden. Es ist wichtig, diese Fristen zu kennen und einzuhalten.