Öffnen – Kündigung bei der KKH – Kaufmännische Krankenkasse – Vorlage und Muster

Vorlage und Muster für Kündigung bei der KKH – Kaufmännische Krankenkasse zum Ausfüllen und Erstellen im Word- und PDF-Format


Vorlage Kündigung

KKH – Kaufmännische Krankenkasse

Ihre Kontaktdaten

  • Vorname Nachname
  • Straße und Hausnummer
  • PLZ und Ort
  • Ihre Telefonnummer
  • Ihre E-Mail-Adresse
  • Ihre Versichertennummer

KKH – Kaufmännische Krankenkasse

Straße und Hausnummer
PLZ und Ort

Kündigung meiner Mitgliedschaft bei der KKH – Kaufmännische Krankenkasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft bei der KKH – Kaufmännische Krankenkasse fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Angaben zur Mitgliedschaft:

  • Versichertennummer: [Ihre Versichertennummer]
  • Antragsdatum: [Antragsdatum]

Grund für meine Kündigung ist [hier Grund für die Kündigung angeben, z. B. Wechsel zu einer anderen Krankenkasse oder Änderung meiner Versicherungssituation].

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang meiner Kündigung sowie den Beendigungstermin meiner Mitgliedschaft.

Ich bitte Sie außerdem, mir alle für die Kündigung relevanten Informationen zukommen zu lassen, wie etwa etwaige Kündigungsbestätigungen, Unterlagen zur Rückabwicklung von Beiträgen und eventuelle weitere Anweisungen.

Zahlungsverpflichtungen:

Bitte teilen Sie mir umgehend mit, ob und wie meine noch offenen Mitgliedsbeiträge beglichen werden müssen.

Ich werde mich baldmöglichst um eine alternative Krankenversicherung kümmern und erwarte eine reibungslose Beendigung meiner Mitgliedschaft bei der KKH – Kaufmännische Krankenkasse.

Erreichbarkeit:

Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Rückfragen haben, stehe ich Ihnen unter den oben angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

Ich bedanke mich im Voraus für die zügige Bearbeitung meiner Kündigung und die zeitnahe Zusendung aller relevanten Unterlagen.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name] [Datum]

 

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Willkommen bei den häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Kündigung bei der KKH – Kaufmännische Krankenkasse. Hier finden Sie Antworten auf 11 Fragen rund um das Thema Kündigung, Schreibweise und relevante Elemente. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen können.

FAQ: Kündigung KKH – Kaufmännische Krankenkasse

Frage 1: Wie kann ich meine Mitgliedschaft bei der KKH – Kaufmännische Krankenkasse kündigen?

Antwort: Um Ihre Mitgliedschaft bei der KKH – Kaufmännische Krankenkasse zu kündigen, müssen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag einreichen. Dieser sollte Ihren Namen, Ihre Versicherungsnummer und das gewünschte Kündigungsdatum enthalten.

Frage 2: Wann kann ich meine Mitgliedschaft bei der KKH – Kaufmännische Krankenkasse kündigen?

Antwort: Eine Kündigung der Mitgliedschaft bei der KKH – Kaufmännische Krankenkasse ist grundsätzlich zum Ende des Kalenderjahres möglich. Die Kündigung muss spätestens bis zum 30. November bei der Kasse eingegangen sein.

Frage 3: Kann ich meine Mitgliedschaft bei der KKH – Kaufmännische Krankenkasse auch vorzeitig kündigen?

Antwort: Eine vorzeitige Kündigung der Mitgliedschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie beispielsweise bei einem Umzug in eine andere Region, einer Heirat oder bei einem Arbeitgeberwechsel. In solchen Fällen sollten Sie sich direkt mit der KKH – Kaufmännische Krankenkasse in Verbindung setzen.

Frage 4: Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der KKH – Kaufmännische Krankenkasse?

Antwort: Die Kündigungsfrist bei der KKH – Kaufmännische Krankenkasse beträgt grundsätzlich zwei Monate zum Ende des Kalenderjahres.

Frage 5: Kann ich meine Kündigung auch telefonisch oder per E-Mail einreichen?

Antwort: Nein, eine Kündigung der Mitgliedschaft bei der KKH – Kaufmännische Krankenkasse muss schriftlich erfolgen.

Frage 6: Gibt es eine Kündigungsfrist, wenn ich erst kürzlich Mitglied bei der KKH – Kaufmännische Krankenkasse geworden bin?

Antwort: Ja, auch wenn Sie erst kürzlich Mitglied geworden sind, gilt die reguläre Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Jahresende.

Frage 7: Kann ich meine Kündigung persönlich bei einer Filiale der KKH – Kaufmännische Krankenkasse abgeben?

Antwort: Ja, Sie können Ihre Kündigung persönlich in einer Filiale der KKH – Kaufmännische Krankenkasse abgeben. Hier erhalten Sie auch eine schriftliche Bestätigung über den Eingang Ihrer Kündigung.

Frage 8: Muss ich bei der Kündigung bestimmte Formulierungen verwenden?

Antwort: Nein, es reicht ein formloses Schreiben, in dem Sie Ihren Kündigungswunsch zum Ausdruck bringen. Wichtig ist, dass Sie Ihren Namen, Ihre Versicherungsnummer und das Kündigungsdatum angeben.

Frage 9: Was passiert mit meinen eingereichten Unterlagen nach der Kündigung?

Antwort: Alle eingereichten Unterlagen werden von der KKH – Kaufmännische Krankenkasse sorgfältig geprüft und anschließend archiviert. Sie dienen zur Dokumentation Ihrer Kündigung.

Frage 10: Wann erhalte ich eine Bestätigung über den Eingang meiner Kündigung?

Antwort: Sie erhalten in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang Ihrer Kündigung eine schriftliche Bestätigung von der KKH – Kaufmännische Krankenkasse.

Frage 11: Kann ich nach der Kündigung noch Leistungen der KKH – Kaufmännische Krankenkasse in Anspruch nehmen?

Antwort: Nein, nach erfolgreicher Kündigung erlischt Ihr Anspruch auf Leistungen der KKH – Kaufmännische Krankenkasse. Sie sind ab dem Kündigungsdatum nicht mehr versichert.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Antworten weiterhelfen konnten. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.