Öffnen – Beim Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) kündigen – Vorlage Muster

Muster Vorlage für Beim Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) kündigen zum Erstellen und Ausfüllen im PDF- und Word-Format


Vorlage Kündigung Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)

Ihre Kontaktdaten:
Vor- und Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)
Kundenservice
Am Albtalbahnhof 2
76139 Karlsruhe

Ort, Datum

Betreff: Kündigung meines Vertragsnummer/Monatsabo

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich fristgerecht meinen Vertrag/Monatsabo beim Karlsruher Verkehrsverbund (KVV).

Ich bitte Sie, die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu berücksichtigen. Gemäß den Vertragsbedingungen beträgt die Kündigungsfrist x Wochen/Monate. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang der Kündigung sowie den Beendigungstermin.

Mein(e) Vertragsnummer/Monatsabo lautet: ____________.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an meine oben angegebenen Kontaktdaten.

Ich bedanke mich für die bisherige gute Zusammenarbeit und bitte um eine reibungslose Abwicklung der Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Vor- und Nachname

Anmerkung: Bitte passen Sie die Vorlage entsprechend Ihren persönlichen Daten und Vertragsdetails an.

 

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FAQ: Kündigung Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)

Fragen und Antworten:
Frage 1: Wie kann ich meinen Vertrag beim Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) kündigen?

Antwort: Um Ihren Vertrag beim KVV zu kündigen, müssen Sie eine schriftliche Kündigung einreichen. Dazu können Sie das Kündigungsformular verwenden, das auf der Website des KVV zum Download verfügbar ist. Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und schicken Sie es per Post an die angegebene Adresse.

Frage 2: Gibt es bestimmte Fristen, die bei der Kündigung des KVV-Vertrags beachtet werden müssen?

Antwort: Ja, es gibt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Das bedeutet, dass Ihre Kündigung spätestens einen Monat vor dem gewünschten Kündigungstermin beim KVV eingegangen sein muss.

Frage 3: Kann ich meinen KVV-Vertrag auch vorzeitig kündigen?

Antwort: Eine vorzeitige Kündigung des KVV-Vertrags ist in der Regel nicht möglich. Der Vertrag ist in der Regel für eine bestimmte Laufzeit bindend, und eine vorzeitige Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. bei Umzug oder Arbeitslosigkeit.

Frage 4: Wie lange dauert es, bis meine Kündigung wirksam wird?

Antwort: Ihre Kündigung wird zum Ende des laufenden Monats wirksam, in dem Ihre Kündigung beim KVV eingegangen ist. Das bedeutet, dass Sie für den restlichen Monat noch die vollen Ticketkosten zahlen müssen.

Frage 5: Kann ich nach der Kündigung noch meine Fahrkarte nutzen?

Antwort: Nein, nach der Kündigung Ihres Vertrags beim KVV ist Ihre Fahrkarte nicht mehr gültig. Sie sollten Ihre Fahrkarte umgehend zurückgeben oder entwerten lassen, um Missbrauch zu vermeiden.

Frage 6: Kann ich nach der Kündigung noch auf andere Angebote des KVV zugreifen?

Antwort: Nein, nach der Kündigung haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Leistungen des KVV, einschließlich anderer Angebote wie vergünstigte Schüler- oder Seniorentickets.

Frage 7: Gibt es eine Möglichkeit, meine Kündigung zu widerrufen?

Antwort: Nein, eine widerrufene Kündigung ist in der Regel nicht möglich. Sobald Ihre Kündigung wirksam geworden ist, ist der Vertrag beendet und eine Wiederherstellung ist nicht mehr möglich.

Frage 8: Was passiert, wenn ich meine Kündigungsfrist versäume?

Antwort: Wenn Sie Ihre Kündigungsfrist versäumen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um die vereinbarte Laufzeit. Sie müssen den Vertrag dann weiterhin erfüllen und die entsprechenden Kosten tragen.

Frage 9: Kann ich nach einer Kündigung wieder einen Vertrag beim KVV abschließen?

Antwort: Ja, nach einer Kündigung können Sie einen neuen Vertrag beim KVV abschließen. Allerdings müssen Sie beachten, dass eventuell erneut Bearbeitungsgebühren anfallen und dass die Kündigungsfrist für den neuen Vertrag erneut einzuhalten ist.

Frage 10: Gibt es eine Möglichkeit, die Kündigung online einzureichen?

Antwort: Ja, der KVV bietet auch die Möglichkeit, die Kündigung online einzureichen. Dazu müssen Sie sich auf der Website des KVV einloggen und das entsprechende Kündigungsformular ausfüllen. Beachten Sie jedoch, dass die schriftliche Kündigung per Post weiterhin als gültige Form der Kündigung anerkannt wird.

Frage 11: Wo finde ich weitere Informationen zur Kündigung beim KVV?

Antwort: Weitere Informationen zur Kündigung beim KVV finden Sie auf der offiziellen Website des Karlsruher Verkehrsverbunds. Dort finden Sie auch das Kündigungsformular, häufig gestellte Fragen und Kontaktdaten für weitere Fragen oder Anliegen.

Bitte beachten Sie: Die hier bereitgestellten Informationen sind allgemeiner Natur und können sich ändern. Für verbindliche Informationen zur Kündigung Ihres Vertrags beim KVV sollten Sie sich direkt an den Karlsruher Verkehrsverbund wenden.