Öffnen – Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung – Muster und Vorlage

Vorlage und Muster für Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung zum Ausfüllen und Erstellen im PDF- und Word-Format


Vorlage Kündigung geringfügige Beschäftigung

Arbeitgeber:
Ihre Firmenname
Anschrift des Unternehmens
PLZ Ort
Arbeitnehmer:
Name des Arbeitnehmers
Anschrift des Arbeitnehmers
PLZ Ort
Datum:
Das heutige Datum

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis mit ihrem Unternehmen fristgerecht und ordnungsgemäß.

  1. Angaben zum Arbeitsverhältnis:
    • Beginn des Arbeitsverhältnisses: [Datum]
    • Art der Beschäftigung: geringfügige Beschäftigung
    • Arbeitszeit: [Anzahl der Stunden pro Woche]
    • Arbeitsort: [Ort]
  2. Grund für die Kündigung:
  3. Der Grund für die Kündigung ist [hier bitte den Grund angeben, z.B. persönliche Gründe, berufliche Veränderung, etc.].

  4. Kündigungsfrist:
  5. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt gemäß § 622 Absatz 1 BGB [hier bitte die Kündigungsfrist angeben, z.B. zwei Wochen zum Monatsende].

  6. Kündigungstermin:
  7. Die Kündigung wird wirksam zum [hier bitte das Datum angeben, an dem die Kündigung wirksam werden soll, z.B. zum Ablauf des [Datum]].

  8. Abwicklung des Arbeitsverhältnisses:
  9. Bitte lassen Sie mich wissen, welche weiteren Schritte zu unternehmen sind bezüglich der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses. Insbesondere bitte ich um Informationen zu eventuellen offenen Ansprüchen, der Auszahlung meines Restgehalts und der Rückgabe von Firmeneigentum.

    Sollte es notwendig sein, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um offene Fragen zu klären und eine reibungslose Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten.

  10. Schlussformel:
  11. Ich bedanke mich für die Möglichkeit, in Ihrem Unternehmen tätig gewesen zu sein und blicke dankbar auf die gemeinsame Zeit zurück. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Unternehmen weiterhin viel Erfolg.

    Mit freundlichen Grüßen,

    [Ihr Name] [Ihre Unterschrift]

Hinweis: Dieses Kündigungsschreiben dient nur als Orientierungshilfe. Bitte überprüfen Sie die rechtlichen Anforderungen und passen Sie den Inhalt entsprechend an, bevor Sie es verwenden.

 

Erstellen und Öffnen – Kündigung geringfügigen Beschäftigung | Vorlage und Muster



Die Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung kann verschiedene Fragen aufwerfen. Um Ihnen bei der Klärung Ihrer Anliegen zu helfen, haben wir die 11 häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zusammengestellt. Hier finden Sie Informationen zur Kündigung, zum Schreibprozess und zu den Elementen, die bei einer Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung berücksichtigt werden sollten.

FAQ: Kündigung geringfügigen Beschäftigung

Frage 1: Wie schreibe ich eine Kündigung für eine geringfügige Beschäftigung?
Um eine Kündigung für eine geringfügige Beschäftigung zu schreiben, sollten Sie ein formelles Schreiben verfassen. Beginnen Sie mit den Kontaktinformationen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers, gefolgt von einem eindeutigen Kündigungstermin und einer Erklärung des Kündigungsgrundes.
Frage 2: Welche Elemente sollten in einer Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung enthalten sein?
In einer Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung sollten die Kontaktdaten beider Parteien, das Datum der Kündigung, der Kündigungstermin, der Kündigungsgrund und gegebenenfalls die Angaben zur Kündigungsfrist enthalten sein.
Frage 3: Welche Formulierungsmöglichkeiten gibt es für eine Kündigung?
Es gibt verschiedene Formulierungsmöglichkeiten für eine Kündigung. Sie können eine direkte und klare Formulierung wählen, die den Grund für die Kündigung angibt. Es ist jedoch wichtig, freundlich und respektvoll zu bleiben.
Frage 4: Gibt es eine Kündigungsfrist bei einer geringfügigen Beschäftigung?
Ja, auch bei einer geringfügigen Beschäftigung gibt es in der Regel eine Kündigungsfrist. Diese kann im Arbeitsvertrag oder im Gesetz geregelt sein. Informieren Sie sich über die geltenden Vorschriften, um die richtige Kündigungsfrist einzuhalten.
Frage 5: Muss ich eine Kündigung schriftlich einreichen?
Ja, eine Kündigung sollte in der Regel schriftlich eingereicht werden. Dadurch haben Sie einen Nachweis über die Kündigung und eventuelle Fristen können eingehalten werden. Es wird empfohlen, die Kündigung per Einschreiben zu verschicken.
Frage 6: Was passiert nach Einreichung der Kündigung?
Nach Einreichung der Kündigung wird Ihr Arbeitgeber diese prüfen und gegebenenfalls Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um weitere Details zu klären. Je nach Arbeitsvertrag kann es verschiedene Schritte geben, die nach einer Kündigung zu beachten sind.
Frage 7: Kann ich meine Kündigung zurückziehen?
In einigen Situationen ist es möglich, eine Kündigung zurückzuziehen. Dies hängt von den Umständen und dem Einverständnis des Arbeitgebers ab. Es wird empfohlen, sich direkt mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen, um dies zu besprechen.
Frage 8: Wie sollte ich mich auf ein Gespräch bezüglich meiner Kündigung vorbereiten?
Um sich auf ein Gespräch bezüglich Ihrer Kündigung vorzubereiten, sollten Sie alle relevanten Informationen und Unterlagen bereithalten. Überlegen Sie sich auch im Voraus mögliche Fragen und argumentative Punkte, um Ihre Position zu vertreten.
Frage 9: Welche rechtlichen Aspekte sollte ich bei einer Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung beachten?
Bei einer Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung sollten Sie die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen beachten. Informieren Sie sich über die Vorschriften zu Kündigungsfristen, Kündigungsgründen und eventuell bestehenden Schutzrechten für den Arbeitnehmer.
Frage 10: Gibt es besondere Regeln für die Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung während der Probezeit?
Während der Probezeit gelten in der Regel spezielle Regelungen für die Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung. Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder informieren Sie sich über die geltenden Gesetze, um über Ihre Rechte und Pflichten während dieser Zeit informiert zu sein.
Frage 11: Wo finde ich weitere Informationen zur Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung?
Weitere Informationen zur Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung finden Sie in den einschlägigen Arbeitsgesetzen, auf den Websites von Arbeitsministerien oder durch Beratung bei Arbeitsrechtsanwälten oder Gewerkschaften.

Wir hoffen, dass diese FAQ Ihre Fragen zur Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung beantworten konnten. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an entsprechende Fachstellen zu wenden.