Öffnen – Freiburger Verkehrs AG (VAG) kündigen – Muster und Vorlage

Vorlage Muster für Freiburger Verkehrs AG (VAG) kündigen zum Erstellen und Ausfüllen im Word- und PDF-Format


Vorlage Kündigung Freiburger Verkehrs AG (VAG)

An VAG
Vorstand
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

[Ihr Name]
[Musterstraße 2]
[12345 Musterstadt] [Datum]

Betreff: Kündigung meines Vertrages bei der Freiburger Verkehrs AG (VAG)

Sehr geehrter Vorstand der VAG,

hiermit kündige ich fristgemäß meinen Vertrag mit der Freiburger Verkehrs AG (VAG) zum nächstmöglichen Termin.

Vertragsdetails:

Vertragsnummer:
[Ihre Vertragsnummer]
Vertragsbeginn:
[Datum des Vertragsbeginns]
Vertragslaufzeit:
[Anzahl der Monate/Jahre]

Ich bitte um Überprüfung meiner Kündigung und um Bestätigung des Beendigungszeitpunkts schriftlich oder per E-Mail.

Ich möchte Sie darüber informieren, dass ich der VAG keine Einzugsermächtigung für mein Konto erteilt habe. Ich bitte daher um Mitteilung eines Kontos, auf das eventuelle Guthaben bei Vertragsende erstattet werden kann.

Sollten noch offene Zahlungen ausstehen, stehe ich Ihnen für eine Abstimmung von Rückzahlungsmodalitäten zur Verfügung.

Bitte senden Sie mir außerdem eine schriftliche Bestätigung über den Eingang meiner Kündigung und den Beendigungszeitpunkt.

Ich bedanke mich für die bisherige Zusammenarbeit und stehe für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

 

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FAQ: Kündigung Freiburger Verkehrs AG (VAG)

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kündigung bei der Freiburger Verkehrs AG (VAG).

1. Wie kann ich meinen Vertrag bei der VAG kündigen?

Sie können Ihren Vertrag bei der VAG schriftlich per Post oder per E-Mail kündigen. Geben Sie dabei bitte Ihre Vertragsnummer, Ihren Namen und Ihre Adresse an.

2. Wie lange beträgt die Kündigungsfrist bei der VAG?

Die Kündigungsfrist bei der VAG beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des Vertragsjahres.

3. Gibt es Ausnahmen von der regulären Kündigungsfrist?

Ja, in bestimmten Fällen kann eine außerordentliche Kündigung mit einer kürzeren Frist möglich sein, zum Beispiel bei Umzug in eine andere Stadt oder bei Arbeitslosigkeit. Kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice, um die genauen Bedingungen zu besprechen.

4. Kann ich meine Kündigung auch persönlich abgeben?

Ja, Sie können Ihre Kündigung auch persönlich in einem der Kundenzentren der VAG abgeben. Beachten Sie jedoch, dass der postalische Weg empfohlen wird, um einen lückenlosen Nachweis zu haben.

5. Muss ich eine Kündigungsbestätigung von der VAG erhalten?

Ja, nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung von der VAG per Post oder per E-Mail.

6. Wie lange dauert es, bis meine Kündigung bei der VAG bearbeitet wird?

Die Bearbeitungszeit für Ihre Kündigung kann je nach Aufkommen und Arbeitsbelastung variieren. Wir bemühen uns jedoch, Ihre Kündigung schnellstmöglich zu bearbeiten und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.

7. Kann ich meine Kündigung auch telefonisch mitteilen?

Nein, eine telefonische Kündigung ist nicht möglich. Um die Kündigung korrekt zu bearbeiten, benötigen wir Ihre schriftliche Mitteilung.

8. Was passiert mit meiner Fahrkarte nach der Kündigung?

Nach der Kündigung wird Ihre Fahrkarte zum Ende der Vertragslaufzeit ungültig. Sie müssen sie nicht zurückgeben.

9. Erhalte ich eine Rückerstattung für nicht genutzte Monate nach der Kündigung?

Nein, es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für nicht genutzte Monate. Das Ticket ist bis zum Ende des Vertragszeitraums gültig.

10. Kann ich meinen Vertrag bei der VAG vorzeitig kündigen?

Eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel nicht möglich. Sollten jedoch besondere Umstände eintreten, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

11. Was passiert, wenn ich vergessen habe, meinen Vertrag rechtzeitig zu kündigen?

Wenn Sie vergessen haben, Ihren Vertrag rechtzeitig zu kündigen, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Vertragsjahr. Bitte beachten Sie daher die Kündigungsfrist und planen Sie rechtzeitig.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen FAQ helfen konnten. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unseren Kundenservice wenden.

Beachten Sie bitte, dass diese Informationen ohne Gewähr sind und sich Änderungen ergeben können. Wir empfehlen Ihnen, die aktuellen AGB der VAG zu überprüfen.