Öffnen – Kündigung bei der Essener Verkehrs-AG (EVAG) – Muster Vorlage

Muster Vorlage für Kündigung bei der Essener Verkehrs-AG (EVAG) zum Erstellen und Ausfüllen im PDF- und Word-Format


Vorlage Kündigung Essener Verkehrs-AG (EVAG)

Kündigungsschreiben

Ihre Kontaktdaten:
  • Vor- und Nachname
  • Straße und Hausnummer
  • PLZ und Ort
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
Kontaktdaten des Empfängers:
  • Essener Verkehrs-AG (EVAG)
  • Straße und Hausnummer
  • PLZ und Ort

Ort, Datum

Betreff: Kündigung meines Vertrages mit der Essener Verkehrs-AG (EVAG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich fristgerecht meinen Vertrag mit der Essener Verkehrs-AG (EVAG) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Vertragsdetails:

  • Vertragsnummer: [Vertragsnummer]
  • Vertragsbeginn: [Vertragsbeginn]
  • Kundennummer: [Kundennummer]

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung sowie um die Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mich unter den oben angegebenen Kontaktdaten.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

 

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FAQ: Kündigung Essener Verkehrs-AG (EVAG)

Frage 1: Wie kann ich meine Mitgliedschaft bei der EVAG kündigen?

Die Kündigung deiner Mitgliedschaft bei der EVAG kannst du schriftlich per Post oder per E-Mail einreichen. Eine Kündigung per Telefon oder persönlichem Besuch wird nicht akzeptiert.

Frage 2: Welche Angaben sollten in meinem Kündigungsschreiben enthalten sein?

In deinem Kündigungsschreiben sollten folgende Angaben enthalten sein:

– Dein vollständiger Name
– Deine Mitgliedsnummer bei der EVAG
– Das Datum, an dem du die Kündigung einreichst
– Eine klare und eindeutige Aussage über deinen Kündigungswunsch

Frage 3: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um meine Mitgliedschaft bei der EVAG zu kündigen?

Du kannst deine Mitgliedschaft bei der EVAG zu jedem Zeitpunkt kündigen. Beachte jedoch, dass eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat einzuhalten ist. Es empfiehlt sich daher, die Kündigung rechtzeitig einzureichen, um sicherzustellen, dass sie fristgerecht bearbeitet werden kann.

Frage 4: Wie lange dauert es, bis meine Kündigung bei der EVAG bearbeitet wird?

Die Bearbeitung deiner Kündigung kann je nach Arbeitsaufkommen bei der EVAG variieren. In der Regel dauert es jedoch nicht länger als zwei Wochen, bis deine Kündigung bearbeitet und bestätigt wird. Du erhältst dann eine schriftliche Bestätigung per Post oder per E-Mail.

Frage 5: Muss ich eine Kündigungsgebühr bezahlen?

Bei einer ordnungsgemäßen Kündigung fallen keine Kündigungsgebühren an. Es ist jedoch möglich, dass noch offene Zahlungen beglichen werden müssen, bevor die Kündigung wirksam wird.

Frage 6: Kann ich meine Kündigung rückgängig machen, wenn ich es mir anders überlege?

Nein, eine einmal eingereichte Kündigung kann nicht rückgängig gemacht werden. Die Kündigung ist rechtlich bindend und wird von der EVAG entsprechend bearbeitet.

Frage 7: Was geschieht mit meinem Guthaben oder Restwert auf meinem Mitgliedskonto nach der Kündigung?

Das Guthaben oder der Restwert auf deinem Mitgliedskonto wird dir nach der Kündigung erstattet. Du erhältst entweder eine Überweisung auf dein angegebenes Bankkonto oder einen Scheck per Post.

Frage 8: Wird meine Kündigung automatisch zum Ende der Vertragslaufzeit wirksam?

Nein, deine Kündigung wird nicht automatisch zum Ende der Vertragslaufzeit wirksam. Du musst die Kündigung fristgerecht einreichen, damit sie zum gewünschten Zeitpunkt in Kraft tritt. Beachte hierbei die geltenden Kündigungsfristen.

Frage 9: Kann ich die EVAG weiterhin nutzen, nachdem ich meine Kündigung eingereicht habe?

Nein, nachdem du deine Kündigung eingereicht hast, erlischt dein Mitgliedschaftsstatus bei der EVAG. Du kannst die Dienste und Leistungen der EVAG nicht mehr nutzen.

Frage 10: Kann ich meine Kündigung persönlich abgeben?

Nein, eine persönliche Abgabe der Kündigung wird nicht akzeptiert. Die Kündigung muss schriftlich per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Dies dient der ordnungsgemäßen Bearbeitung und Dokumentation.

Frage 11: Gibt es eine Möglichkeit, meine Mitgliedschaft bei der EVAG pausieren zu lassen?

Nein, eine Pause oder vorübergehende Beendigung der Mitgliedschaft bei der EVAG ist nicht möglich. Wenn du vorübergehend keine Leistungen der EVAG in Anspruch nehmen möchtest, kannst du deine Mitgliedschaft nur durch eine Kündigung beenden und zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragen.

Das Kündigen deiner Mitgliedschaft bei der EVAG ist schriftlich per Post oder per E-Mail möglich. Dein Kündigungsschreiben sollte Angaben wie deinen Namen, deine Mitgliedsnummer und das gewünschte Kündigungsdatum enthalten. Beachte die Kündigungsfrist von mindestens einem Monat und bedenke, dass eine Kündigung nicht rückgängig gemacht werden kann. Nach der Kündigung erhältst du eine Erstattung deines Guthabens oder Restwerts auf deinem Mitgliedskonto. Die EVAG wird deine Kündigung bearbeiten und bestätigen, und du kannst die Dienste der EVAG nicht mehr nutzen, sobald deine Kündigung wirksam wird.

Hinweis:

Die oben genannten Informationen dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Fragen zur Kündigung deiner Mitgliedschaft bei der EVAG solltest du dich an die entsprechende Stelle der EVAG wenden oder rechtlichen Rat einholen.