Öffnen – Kündigung beim Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) – Vorlage und Muster

Muster und Vorlage für Kündigung beim Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) zum Erstellen und Ausfüllen im Word- und PDF-Format


Vorlage Kündigung Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING)

Ihre Kontaktdaten:

Ihr Name
Ihre Adresse
Ihre Telefonnummer
Ihre E-Mail-Adresse

Datum:

Das heutige Datum

Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING)

Sitz der Gesellschaft
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Betreff: Kündigung meines Tickets/Abonnements bei DING

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich fristgerecht meine oben genannten Vertrag mit DING.

Kundennummer/Vertragsnummer:

Ihre Kundennummer/Vertragsnummer

Vertragsart:

Art des Vertrags – z.B. Monatsticket, Jahresabo, etc.

Kündigungsfrist:

Die Kündigungsfrist gemäß den Vertragsbedingungen

Letzter Gültigkeitstag des Tickets/Abonnements:

Das Datum, an dem das Ticket/Abonnement letztmals gültig ist

Hiermit bitte ich Sie, sämtliche weiteren Zahlungen von meinem Konto ab sofort einzustellen und keine weiteren Beträge für das Ticket/Abonnement einzuziehen.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Enddatum des Vertrags schriftlich.

Ich bitte um eine verbindliche Bestätigung dieser Kündigung bis spätestens

Bitte geben Sie das Datum ein, an dem Sie eine Bestätigung wünschen

Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Bestätigung von Ihnen erhalten haben, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Meine Kontaktdaten finden Sie oben.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Name

Ihre Unterschrift

 

Erstellen und Öffnen – Kündigung Donau-Iller-Nahverkehrsverbund – DING | Muster Vorlage



1. Wie kann ich meine Mitgliedschaft beim Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) kündigen?

Um Ihre Mitgliedschaft beim Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) zu kündigen, müssen Sie einen schriftlichen Kündigungsantrag stellen. Diesen können Sie entweder per Post oder per E-Mail einreichen. Die Kontaktdaten für die Kündigung finden Sie auf der DING-Website unter dem Punkt „Kontakt“. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Mitgliedsnummer und alle relevanten Informationen in Ihrem Kündigungsschreiben angeben.

2. Gibt es Fristen, die ich bei meiner Kündigung beim DING beachten muss?

Ja, es gibt bestimmte Fristen, die Sie bei Ihrer Kündigung beim DING beachten müssen. Die genauen Fristen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des DING. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist jedoch 4 Wochen zum Monatsende.

3. Kann ich meine DING-Mitgliedschaft auch online kündigen?

Ja, Sie können Ihre DING-Mitgliedschaft auch online kündigen. Dazu müssen Sie sich auf der DING-Website einloggen und den Kündigungsantrag online ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass Sie alle erforderlichen Informationen angeben und den Antrag rechtzeitig stellen.

4. Was passiert mit meinem Ticket, wenn ich meine Mitgliedschaft beim DING kündige?

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beim DING kündigen, erlischt auch Ihre Berechtigung zur Nutzung des DING-Tickets. Das Ticket verliert seine Gültigkeit und Sie sind nicht mehr befugt, die Leistungen des DING in Anspruch zu nehmen.

5. Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich meine Mitgliedschaft beim DING kündige?

Ob Sie Ihr Geld zurückbekommen, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beim DING kündigen, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. In einigen Fällen kann eine Rückerstattung möglich sein, jedoch werden in der Regel bestimmte Gebühren oder Kosten einbehalten. Bitte überprüfen Sie die AGB des DING oder wenden Sie sich direkt an den Kundenservice, um Informationen zu einer möglichen Rückerstattung zu erhalten.

6. Kann ich meine Kündigung beim DING widerrufen, wenn ich es mir anders überlege?

Ja, in den meisten Fällen haben Sie das Recht, Ihre Kündigung beim DING zu widerrufen, wenn Sie es sich anders überlegen. Jedoch kann dies von den individuellen Vertragsbedingungen abhängen. Wenn Sie Ihre Kündigung widerrufen möchten, sollten Sie sich direkt an den Kundenservice des DING wenden und die erforderlichen Schritte besprechen.

7. Was passiert, wenn ich vergesse, meine Mitgliedschaft beim DING rechtzeitig zu kündigen?

Wenn Sie vergessen, Ihre Mitgliedschaft beim DING rechtzeitig zu kündigen, verlängert sich diese in der Regel automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum. Sie sind dann weiterhin verpflichtet, die Mitgliedschaftsgebühren zu zahlen und können die Leistungen des DING weiterhin nutzen. Es ist wichtig, den Kündigungstermin im Auge zu behalten und frühzeitig zu handeln, um ungewollte Verlängerungen zu vermeiden.

8. Kann ich meine DING-Mitgliedschaft vorzeitig kündigen?

Ob Sie Ihre DING-Mitgliedschaft vorzeitig kündigen können, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. In einigen Fällen kann eine vorzeitige Kündigung möglich sein, jedoch können hierbei Gebühren oder Kosten anfallen. Bitte überprüfen Sie die AGB des DING oder wenden Sie sich direkt an den Kundenservice für weitere Informationen.

9. Muss ich eine Kündigungsbestätigung vom DING anfordern?

Es ist ratsam, eine Kündigungsbestätigung vom DING anzufordern, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung ordnungsgemäß bearbeitet wurde. Sie können dies entweder im Kündigungsschreiben angeben oder den Kundenservice kontaktieren, um eine Bestätigung anzufordern. Eine schriftliche Bestätigung ist wichtig, falls es zu Unstimmigkeiten oder Fragen kommen sollte.

10. Wie lange dauert es, bis meine Kündigung beim DING bearbeitet wird?

Die Bearbeitungszeit für Ihre Kündigung beim DING kann je nach Arbeitsaufkommen und internen Abläufen variieren. In der Regel dauert es jedoch einige Werktage, bis Ihre Kündigung bearbeitet und bestätigt wird. Wenn Sie nach einer angemessenen Frist keine Bestätigung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an den Kundenservice zu wenden und den Status Ihrer Kündigung zu erfragen.

11. Kann ich während meiner Kündigungsfrist weiterhin die Leistungen des DING nutzen?

Während Ihrer Kündigungsfrist können Sie in der Regel weiterhin die Leistungen des DING nutzen. Ihre Mitgliedschaft bleibt während dieser Zeit aktiv, und Sie sind verpflichtet, die Mitgliedschaftsgebühren zu zahlen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies von den individuellen Vertragsbedingungen abhängen kann. Für genaue Informationen zu Ihrer Kündigungsfrist und den damit verbundenen Rechten und Pflichten sollten Sie die AGB des DING konsultieren oder sich direkt an den Kundenservice wenden.

Zusammenfassung:

Die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft beim Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) erfordert einen schriftlichen Kündigungsantrag, der entweder per Post oder per E-Mail eingereicht werden kann. Es gelten bestimmte Fristen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt sind. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Kündigung online einzureichen, und gegebenenfalls Ihr Geld zurückzuerhalten, jedoch können dabei Kosten oder Gebühren anfallen. Eine vorzeitige Kündigung ist möglicherweise unter gewissen Bedingungen möglich, und es wird empfohlen, eine Kündigungsbestätigung anzufordern. Während der Kündigungsfrist bleibt Ihre Mitgliedschaft gültig, und Sie können die Leistungen des DING weiterhin nutzen, müssen jedoch die Mitgliedschaftsgebühren zahlen.