Öffnen – Kündigung Deutscher Hochschulverband (DHV) – Vorlage Muster

Vorlage Muster für Kündigung Deutscher Hochschulverband (DHV) zum Erstellen und Ausfüllen im PDF- und Word-Format


[Ihr Name]

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[Datum]

Deutscher Hochschulverband (DHV)

[Adresse des DHV]

Vorlage Kündigung Deutscher Hochschulverband (DHV)

[Ihr Name] [Ihre Anschrift] [Ihre Telefonnummer] [Ihre E-Mail-Adresse] [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft beim Deutschen Hochschulverband (DHV) fristgemäß zum Ablauf des [Datum, an dem die Mitgliedschaft enden soll] gemäß den vertraglichen Bestimmungen und Fristen. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich.

Grund für meine Kündigung ist [Grund für die Kündigung aufführen, z. B. persönliche Umstände, finanzielle Gründe, Wechsel der Mitgliedschaft zu einer anderen Organisation].

Ich bitte Sie, sämtliche vereinbarten Leistungen oder Vergünstigungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und keine weiteren Mitgliedsbeiträge von meinem Konto abzubuchen.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung über den Beendigungszeitpunkt meiner Mitgliedschaft sowie eine Schlussabrechnung über eventuelle offene Beträge zu.

Vielen Dank für die bisherige Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Anlagen:

– Kopie der Mitgliedschaftsurkunde

 

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Frage 1: Wie kann ich den Deutschen Hochschulverband (DHV) kündigen?

Um den Deutschen Hochschulverband (DHV) zu kündigen, müssen Sie eine schriftliche Kündigung an die Geschäftsstelle des Verbands senden. In der Kündigung sollten Sie Ihren Namen, Ihre Mitgliedsnummer und das Datum angeben. Es ist auch ratsam, den Grund für Ihre Kündigung anzugeben.

Frage 2: Gibt es eine Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft im Deutschen Hochschulverband?

Ja, es gibt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres. Das bedeutet, dass Ihre Kündigung spätestens am 30. September bei der Geschäftsstelle des DHV vorliegen muss, um zum Jahresende wirksam zu sein.

Frage 3: Kann ich meine Mitgliedschaft im Deutschen Hochschulverband vorzeitig kündigen?

Ja, es ist möglich, Ihre Mitgliedschaft im Deutschen Hochschulverband vorzeitig zu kündigen. In diesem Fall müssen Sie eine schriftliche Kündigung an die Geschäftsstelle des DHV senden und die Gründe für Ihre vorzeitige Kündigung angeben. Es liegt im Ermessen des Verbands, ob sie Ihrer vorzeitigen Kündigung zustimmen oder nicht.

Frage 4: Welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft im Deutschen Hochschulverband?

Die Mitgliedschaft im Deutschen Hochschulverband bietet verschiedene Vorteile für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Dazu gehören unter anderem rechtliche Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, Fortbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Zugang zu exklusiven Stellenangeboten sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen.

Frage 5: Wie lange dauert es, bis meine Kündigung beim Deutschen Hochschulverband wirksam wird?

Ihre Kündigung wird zum Ende des Kalenderjahres wirksam, sofern Sie die Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Der Deutsche Hochschulverband wird Ihnen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Kündigung zusenden.

Frage 6: Kann ich meine Mitgliedschaft im Deutschen Hochschulverband nach einer Kündigung erneut beantragen?

Ja, es ist möglich, nach einer Kündigung Ihre Mitgliedschaft im Deutschen Hochschulverband erneut zu beantragen. Hierfür müssen Sie einen neuen Antrag stellen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Der Verband wird Ihren Antrag prüfen und über die Aufnahme entscheiden.

Frage 7: Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge im Deutschen Hochschulverband?

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge im Deutschen Hochschulverband hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Einkommen und der beruflichen Stellung. Eine genaue Auflistung der Mitgliedsbeiträge finden Sie auf der Webseite des DHV.

Frage 8: Kann ich meine Mitgliedschaft im Deutschen Hochschulverband ruhen lassen?

Ja, es ist möglich, Ihre Mitgliedschaft im Deutschen Hochschulverband ruhen zu lassen. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Ruhezeit stellen und die Gründe für Ihre Ruhezeit angeben. Der Verband wird über Ihren Antrag entscheiden.

Frage 9: Kann ich als Nicht-Wissenschaftler Mitglied im Deutschen Hochschulverband werden?

Nein, die Mitgliedschaft im Deutschen Hochschulverband ist ausschließlich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vorbehalten. Als Nicht-Wissenschaftler haben Sie jedoch die Möglichkeit, Fördermitglied des DHV zu werden.

Frage 10: Erhalte ich nach meiner Kündigung noch Unterstützung bei rechtlichen Fragen?

Nein, nach einer Kündigung Ihrer Mitgliedschaft im Deutschen Hochschulverband erlischt auch der Anspruch auf rechtliche Unterstützung durch den Verband. Es wird empfohlen, sich anderweitig rechtlichen Rat einzuholen.

Frage 11: Gibt es eine Möglichkeit, dem Deutschen Hochschulverband Feedback zu geben?

Ja, der Deutsche Hochschulverband bietet verschiedene Möglichkeiten, Feedback zu geben. Sie können beispielsweise das Kontaktformular auf der Webseite des DHV nutzen oder direkt mit der Geschäftsstelle des Verbands in Kontakt treten.