Öffnen – Ausbildungsvertrag kündigen – Vorlage und Muster

Muster Vorlage für Ausbildungsvertrag kündigen zum Ausfüllen und Erstellen im PDF- und Word-Format


Vorlage Kündigung Ausbildungsvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Ausbildungsvertrag vom mit sofortiger Wirkung.

Besondere Gründe für die Kündigung:

  • Unzumutbare Arbeitsbedingungen
  • Mangelhafte Ausbildungsbetreuung
  • Mangelnde Vermittlung von Ausbildungsinhalten

Ich weise darauf hin, dass ich gemäß §14 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) berechtigt bin, den Ausbildungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Diese Gründe sind im vorliegenden Fall gegeben und rechtfertigen daher die außerordentliche Kündigung.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Kündigung schriftlich und teilen Sie mir mit, ob Sie die Kündigung akzeptieren. Des Weiteren bitte ich Sie um die Zusendung eines Zeugnisses über den bisherigen Verlauf meiner Ausbildung.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Name

 

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FAQ: Kündigung Ausbildungsvertrag

Frage 1: Wie kündige ich meinen Ausbildungsvertrag?

Die Kündigung eines Ausbildungsvertrags sollte schriftlich erfolgen. Dabei sollten Sie das genaue Datum der Kündigung angeben und Ihre Gründe dafür erläutern. Es ist ratsam, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Eingang der Kündigung zu haben.

Frage 2: Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?

Ja, in den meisten Fällen ist eine Kündigungsfrist einzuhalten. Die genaue Dauer der Kündigungsfrist ist im Ausbildungsvertrag festgelegt. Informieren Sie sich daher vorab über die geltenden Regelungen.

Frage 3: Welche Gründe kann ich für eine Kündigung angeben?

Es gibt verschiedene Gründe, die für eine Kündigung eines Ausbildungsvertrags angegeben werden können. Dazu gehören beispielsweise persönliche Umstände wie Krankheit oder familiäre Probleme, aber auch eine unzureichende Ausbildung oder ein schlechtes Arbeitsklima. Es ist wichtig, diese Gründe klar und präzise in Ihrer Kündigung anzugeben.

Frage 4: Kann ich auch während der Probezeit kündigen?

Ja, auch während der Probezeit ist es möglich, den Ausbildungsvertrag zu kündigen. Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt in der Regel zwei Wochen. Beachten Sie jedoch, dass die Kündigung während der Probezeit oft keine Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld nach sich zieht.

Frage 5: Was passiert nach meiner Kündigung?

Nachdem Sie Ihre Kündigung eingereicht haben, wird der Arbeitgeber diese prüfen und Ihnen eine schriftliche Bestätigung zusenden. Die Ausbildungsvergütung wird nach dem Datum der Kündigung entsprechend gekürzt. Sie sollten auch die Rückgabe von Firmeneigentum und möglichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis klären.

Frage 6: Kann mein Arbeitgeber meine Kündigung ablehnen?

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber eine Kündigung nicht ablehnen. Jedoch kann er versuchen, mit Ihnen alternative Lösungen zu finden, wie beispielsweise eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder eine Verlängerung der Ausbildungszeit.

Frage 7: Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

In der Regel besteht bei einer Kündigung des Ausbildungsvertrages kein Anspruch auf eine Abfindung. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen eine Abfindung gezahlt werden kann, zum Beispiel bei einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber.

Frage 8: Wie sieht es mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Kündigung aus?

Nach einer Kündigung steht Ihnen grundsätzlich Arbeitslosengeld zu. Allerdings kann eine Sperrfrist eintreten, wenn Sie die Kündigung selbst verschuldet haben oder ohne wichtigen Grund gekündigt haben. Informieren Sie sich bei der Arbeitsagentur über die genauen Bedingungen.

Frage 9: Kann ich während der Kündigungsfrist freigestellt werden?

Ja, es ist möglich, dass Sie während der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt werden. Dies sollte jedoch im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber abgesprochen werden. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber auf eine Freistellung verzichten und Sie weiterhin zur Arbeit verpflichten.

Frage 10: Kann ich nach der Kündigung ein Arbeitszeugnis verlangen?

Ja, Sie haben das Recht, nach der Kündigung einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis zu haben. Das Arbeitszeugnis sollte objektiv formuliert sein und Ihre Leistungen und Fähigkeiten während der Ausbildung fair wiedergeben.

Frage 11: Gibt es besondere Regelungen für minderjährige Auszubildende?

Ja, minderjährige Auszubildende unterliegen besonderen Schutzbestimmungen. Eine Kündigung während der Probezeit ist für minderjährige Auszubildende nur aus wichtigem Grund möglich. Informieren Sie sich über die geltenden Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Bitte beachten Sie, dass diese FAQ allgemeine Informationen bieten und keine Rechtsberatung darstellen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Rechtsanwalt oder eine zuständige Gewerkschaft kontaktieren, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.