Öffnen – Als DLRG-Mitglied kündigen – Muster und Vorlage

Muster und Vorlage für Als DLRG-Mitglied kündigen zum Ausfüllen und Erstellen im Word- und PDF-Format


Vorlage Kündigung als DLRG-Mitglied

Sehr geehrte(r) [Name des Empfängers],

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft bei der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) fristgerecht zum [Datum].

Mitgliedsnummer:
[Hier Mitgliedsnummer angeben]
Personenbezogene Daten:
[Hier Name, Anschrift und Kontaktdaten angeben]

Ich habe mich dazu entschlossen, meine Mitgliedschaft zu beenden, da [hier den Grund für die Kündigung angeben].

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich und senden Sie mir eine Bestätigung über den Beendigungszeitpunkt zu.

Sollte es erforderlich sein, können Sie mich unter [Kontaktnummer] erreichen.

Vielen Dank für die bisherige Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

 

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FAQ: Kündigung Als DLRG-Mitglied

Frage 1: Wie kündige ich meine Mitgliedschaft bei der DLRG?

Um Ihre Mitgliedschaft bei der DLRG zu kündigen, müssen Sie einen schriftlichen Kündigungsantrag einreichen. Diesen können Sie entweder per Post oder per E-Mail an die DLRG-Geschäftsstelle senden. Vergessen Sie nicht, Ihre Mitgliedsnummer anzugeben und den genauen Kündigungsgrund zu nennen.

Frage 2: Gibt es eine Kündigungsfrist bei der DLRG?

Ja, gemäß den DLRG-Statuten beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Kalenderjahres. Das heißt, wenn Sie Ihre Kündigung beispielsweise im Juli einreichen, wird Ihre Mitgliedschaft zum 31. Dezember desselben Jahres beendet.

Frage 3: Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn ich meine Mitgliedschaft kündige?

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft bei der DLRG kündigen, endet gleichzeitig Ihre Verpflichtung, Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Bereits geleistete Beiträge für das laufende Kalenderjahr werden jedoch nicht zurückerstattet.

Frage 4: Kann ich meine Mitgliedschaft bei der DLRG auch vorzeitig beenden?

Grundsätzlich ist eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft bei der DLRG möglich. In solchen Fällen sollten Sie direkt Kontakt mit der DLRG-Geschäftsstelle aufnehmen und Ihren Kündigungswunsch begründen.

Frage 5: Sind besondere Kündigungsgründe erforderlich?

Nein, für die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft bei der DLRG sind keine besonderen Kündigungsgründe erforderlich. Sie können Ihre Mitgliedschaft aus persönlichen oder finanziellen Gründen kündigen.

Frage 6: Muss ich meine Kündigung bei der DLRG persönlich abgeben?

Nein, Ihre Kündigung können Sie auch per Post oder per E-Mail einreichen. Es ist nicht erforderlich, die Kündigung persönlich bei der DLRG-Geschäftsstelle abzugeben.

Frage 7: Erhalte ich nach meiner Kündigung eine Bestätigung?

Ja, nachdem Ihre Kündigung bei der DLRG-Geschäftsstelle eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung per Post oder per E-Mail. In dieser Bestätigung wird das Datum des Vertragsendes genannt.

Frage 8: Kann ich meine Kündigung auch widerrufen?

Nein, nachdem Ihre Mitgliedschaft bei der DLRG gekündigt wurde, ist eine Widerrufung nicht mehr möglich. Die Kündigung ist endgültig und die Mitgliedschaft wird zum vereinbarten Vertragsende beendet.

Frage 9: Kann ich nach meiner Kündigung erneut Mitglied bei der DLRG werden?

Ja, nachdem Ihre Kündigung wirksam geworden ist, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut Mitglied bei der DLRG werden. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Mitgliedsantrag stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen.

Frage 10: Was passiert mit meinen persönlichen Daten nach meiner Kündigung?

Nach Ihrer Kündigung bei der DLRG werden Ihre persönlichen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen gelöscht. Die DLRG wird Ihre Daten nicht weiterverwenden oder an Dritte weitergeben.

Frage 11: Kann ich meine DLRG-Mitgliedschaft auch ruhen lassen?

Ja, unter bestimmten Umständen ist es möglich, Ihre Mitgliedschaft bei der DLRG ruhen zu lassen. Hierfür müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen und die Gründe für das Ruhenlassen der Mitgliedschaft darlegen. Die Dauer der Ruhezeit und mögliche Kosten werden individuell festgelegt.

Das Kündigen der Mitgliedschaft als DLRG-Mitglied erfordert einen schriftlichen Kündigungsantrag, der an die DLRG-Geschäftsstelle gesendet werden muss. Es besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres. Nach der Kündigung endet die Zahlungspflicht für Mitgliedsbeiträge, bereits geleistete Beiträge werden jedoch nicht zurückerstattet. Es sind keine besonderen Kündigungsgründe erforderlich und die Kündigung kann per Post oder E-Mail eingereicht werden. Eine endgültige Widerrufung der Kündigung ist nicht möglich, aber eine erneute Mitgliedschaft ist nach der Kündigung möglich. Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen gelöscht. In bestimmten Fällen kann eine Ruhezeit der Mitgliedschaft beantragt werden.

Schlussbemerkung:

Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen zur Kündigung als DLRG-Mitglied umfassend beantworten konnten. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Kündigung benötigen, zögern Sie nicht, direkt Kontakt mit der DLRG-Geschäftsstelle aufzunehmen.